PatientenverfügungDiesen juristisch geprüften Text einer Patientenverfügung empfehlen wir. Sie können ihn ausdrucken und vervielfältigen oder sich bei uns Ihr persönliches Exemplar geben lassen. Wir sollten dann die Details Ihrer Wünsche für den Fall der Fälle genau besprechen. Es empfiehlt sich, alle 2-4 Jahre über den Inhalt dieser Verfügung kurz zu sprechen, damit sie nötigenfalls aktualisiert werden kann.
Dr. Reinhold KöckJeden Dienstag und Mittwoch kommt der Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Köck zu uns, um Gelenk- und Wirbelsäulenprobleme speziell zu begutachten.
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Palliative Medizin und das ärztliche GelöbnisDen sogenannten Eid des Hippokrates gibt es in verschiedenen Versionen. Sie alle sagen sehr Ähnliches aus. Hier einige Zitate: „Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“
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