Info für deutsche Scheidungsopfer, die nach einem Anwalt suchen - keine Anwaltsempfehlung:
Ich kann Sandra Segl nicht empfehlen - Erfolglose Vertretung bei grenzüberschreitender Scheidung
Das erste Gespräch erschien mir sehr positiv, sie erwähnte, wie gut ihr Kontakt zu den Richtern sei, wie problemlos sie das Gericht erreichen könne, wie oft sie in Berlin internationale Scheidungen durchführe.... alles blabla. Sobald es schwierig wurde und ich die hohe Vorauszahlung geleistet hatte, hing ich sicher 10mal in der telefonischen Warteschleife und wurde auch trotz dringender Bitten und vieler Mails nie mehr zurückgerufen. Aus meiner Sicht komplettes Desinteresse an Klienten, die mehr Einsatz des Anwalts benötigen.
Rechtsanwältin Sandra Segl hat bei meiner Scheidung den Überblick verloren. Das Exfrau hat in der Schweiz die Scheidung eingereicht und ich schon mehrere Monate vorher in Landshut. Dennoch findet die Scheidung jetzt in der Schweiz statt - mit viel schlechteren Bedingungen für mich als arbeitenden Ehemann, eben die typische Männerfeindlichkeit auch in der Schweiz. Das hat Anwältin Segl mir eingebrockt, weil | | sie nicht wusste oder nicht berücksichtigt hat, dass die "Rechtshängigkeit" in der Schweiz schon mit der Einreichung einer Klage eintritt, in Deutschland aber erst mit der Zustellung.
Zumindest hätte Anwältin Segl die ihr bekannte deutsche Zustelladresse der gegnerischen Anwältin in der Klage nennen sollen, dann wäre die Zustellung direkt möglich gewesen. Natürlich macht sich ein deutsches Gericht nicht die Mühe, diese herauszufinden, stellt statt dessen mit monatelanger Verzögerung in der Schweiz an die Wohnadresse der Prozessgegnerin zu. Es gab sogar schon einen Musterprozess vor einem Bundesgericht in einem ähnlichen Fall, in dem eine Ex-Frau die Zustellung absichtlich durch Annahmeverweigerung und ungemeldetes Umziehen hinausgezögert hat - reine Geldgier, aber sowas wird vom Justizsystem unterstützt.
Es ist nicht korrekt, hinterrücks und unüberprüfbar Anwälte oder andere Leute anzuschwärzen, deswegen hier mit meinen Kontaktdaten, siehe www.machens-online.ch. Solche groben Fehler wie diesen Anwaltsfehler von Scheidungsspezialistin Segl in Landshut darf es einfach nicht geben; das "Rechtssystem" in Deutschland und leider auch in der Schweiz ist schon verwirrt genug.
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